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   SG Potsdam, 18.08.2010 - S 3 KR 123/10 ER   

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https://dejure.org/2010,29484
SG Potsdam, 18.08.2010 - S 3 KR 123/10 ER (https://dejure.org/2010,29484)
SG Potsdam, Entscheidung vom 18.08.2010 - S 3 KR 123/10 ER (https://dejure.org/2010,29484)
SG Potsdam, Entscheidung vom 18. August 2010 - S 3 KR 123/10 ER (https://dejure.org/2010,29484)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Erstattung der über dem Festbetrag liegenden Mehrkosten für Hörgeräte durch die gesetzliche Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Krankenkasse hat einem zu 100 % Schwerhörigen das begehrte Hörgerät des Typs Oticon Surno ohne Begrenzung auf den Festbetrag vorläufig zu bewilligen; Vorläufige Bewilligung eines Hörgeräts des Typs Oticon Surno an einen zu 100 % Schwerhörigen durch die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus SG Potsdam, 18.08.2010 - S 3 KR 123/10
    Denn das Bundessozialgericht habe in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2009 zum AZ: B 3 KR 20/08 R entschieden, dass ein über den Festbetrag hinausgehender gesetzlicher Leistungsanspruch bestehen könnte.

    Denn auch das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2009 (AZ: B 3 KR 20/08 R) dargetan, dass soweit der Festbetrag für einen Behinderungsausgleich objektiv nicht ausreicht, dieser Umstand bei der Verpflichtung der Krankenkasse zur - von Zuzahlungen abgesehenen - kostenfreien Versorgung der Versicherten führt (Rd. 8.).

  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 19/03 R

    Krankenversicherung - Erstattungsanspruch - Versicherter - Hilfsmittel -

    Auszug aus SG Potsdam, 18.08.2010 - S 3 KR 123/10
    Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkasse nicht bewilligen (§ 12 Abs. 1 SGB V; s. stellvertretend BSG, Urteil vom 16. September 2004 - B 3 KR 19/03 R).
  • BSG, 26.03.2003 - B 3 KR 23/02 R

    Krankenversicherung - gehbehinderter Versicherter - keine Verpflichtung zur

    Auszug aus SG Potsdam, 18.08.2010 - S 3 KR 123/10
    Denn die notwendige medizinische Versorgung ist grundlegende Voraussetzung, um die elementaren Bedürfnisse des täglichen Lebens befriedigen zu können (s. BSG a.a.O. unter Hinweis auf BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 3, dort m.w.Nachw.).
  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus SG Potsdam, 18.08.2010 - S 3 KR 123/10
    Die Antragstellerin ist lediglich verpflichtet, sich das benötigte Hilfsmittel bei zugelassenen Leistungserbringern oder Hilfsmittel-Lieferanten auszusuchen und um die entsprechende Genehmigung bei der Antragsstellerin nachzusuchen (§ 33 Abs. 6 Satz 1 SGB V, s. dazu BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 1).
  • SG Potsdam, 01.09.2010 - S 7 KR 159/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Hörgeräteversorgung - Rechtsweg bei Streit zwischen

    Auszug aus SG Potsdam, 18.08.2010 - S 3 KR 123/10
    Sie hat dies durch ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren, dass sie gegen die Beigeladene führt und das zum Aktenzeichen S 7 KR 159/10 ER erfasst ist aus sicht der erkennenden Kammer hinlänglich verdeutlicht.
  • SG Potsdam, 01.09.2010 - S 7 KR 159/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Hörgeräteversorgung - Rechtsweg bei Streit zwischen

    Denn die Zahlungspflicht bestünde, wenn die Antragstellerin zum Einen zur Versorgung ihrer Versicherten mit dem hier beanspruchten Hörgerät verpflichtet ist (so der Beschluss der 3. Kammer des SG Potsdam vom 18. August 2010 - S 3 KR 123/10 ER -) und zum Anderen ein Anspruch auf aufzahlungsfreie Versorgung gegen den Leistungserbringer nicht besteht, was im Hauptsacheverfahren zu klären ist (siehe oben).
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